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   BayObLG, 28.07.1960 - RReg. 4 St 84/60   

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BayObLG, 28.07.1960 - RReg. 4 St 84/60 (https://dejure.org/1960,1662)
BayObLG, Entscheidung vom 28.07.1960 - RReg. 4 St 84/60 (https://dejure.org/1960,1662)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Juli 1960 - RReg. 4 St 84/60 (https://dejure.org/1960,1662)
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Volltextveröffentlichung

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    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 6a
    Ärztlich nicht begründete Verschreibung

Papierfundstellen

  • BayObLGSt 1960, 182
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.07.1956 - 2 StR 87/55
    Auszug aus BayObLG, 28.07.1960 - RReg. 4 St 84/60
    § 6 VVO, der die Befugnis des Arztes zur Verschreibung von Betäubungsmitteln einschränkt, ist sonach auf Grund des § 8 OpiumG erlassen (vgl. BGHSt 9, 370 [381]; Anselmino-Hamburger, Kommentar zum Opiumgesetz S. 307).

    Der Arzt, der entgegen der Vorschrift des § 6 VVO einem Patienten Betäubungsmittel verschreibt und damit die Abgabe durch den Apotheker bewirkt, bringt somit diesen Stoff ohne die in § 3 OpiumG vorgeschriebene Erlaubnis in den Verkehr; denn nur eine ärztlich begründete Verschreibung befreit vom Erlaubniszwang, wie sich aus § 6 VVO ergibt (BGHSt 9, 370 [372]; RGSt. 62, 369; 64, 145; 73, 392).

    Die Meinung des BGH (BGHSt 9, 370 [374]), § 10 Abs. 1 Nr. 1 und § 10 Abs. 1 Nr. 6 OpiumG enthielten verschiedene Tatbestände und demnach bestehe zwischen ihnen keine Gesetzeseinheit, steht dieser Auffassung nicht entgegen.

  • RG, 23.11.1928 - I 286/28

    Unter welchen Voraussetzungen ist ein Arzt wegen unerlaubten Inverkehrbringens

    Auszug aus BayObLG, 28.07.1960 - RReg. 4 St 84/60
    Der Begriff des Inverkehrbringens ist aus dem besonderen Zweck des jeweiligen Gesetzes heraus zu bestimmen (RGSt 7, 412; 26, 51 [52]; 62, 369 [388]).

    Der Arzt, der entgegen der Vorschrift des § 6 VVO einem Patienten Betäubungsmittel verschreibt und damit die Abgabe durch den Apotheker bewirkt, bringt somit diesen Stoff ohne die in § 3 OpiumG vorgeschriebene Erlaubnis in den Verkehr; denn nur eine ärztlich begründete Verschreibung befreit vom Erlaubniszwang, wie sich aus § 6 VVO ergibt (BGHSt 9, 370 [372]; RGSt. 62, 369; 64, 145; 73, 392).

    Dafür spricht nicht nur die Entstehungsgeschichte des § 8 OpiumG und des § 6 VVO, welche die in RGSt 60, 365 und 62, 369 ausgesprochenen Grundsätze durch eine ausdrückliche und befriedigendere Regelung ersetzen sollten.

  • BGH, 25.09.1951 - 2 StR 287/51
    Auszug aus BayObLG, 28.07.1960 - RReg. 4 St 84/60
    Der Begriff umfaßt daher jedes, gleichwie geartete Eröffnen der Möglichkeit, daß ein anderer die tatsächliche Verfügung über ein Betäubungsmittel erlangt und es nach eigener Entschließung verwendet, also jede Verursachung eines Wechsels der Verfügungsgewalt (RGSt 62, 389; RG JW 1932, 3340 und 1933, 2772; BGHSt 1, 318 [319]; Anselmino-Hamburger S. 50, 79 und 302).
  • RG, 15.04.1943 - 3 D 14/43

    Das nicht ärztlich begründete Verschreiben von Arzneien, die Betäubungsmittel

    Auszug aus BayObLG, 28.07.1960 - RReg. 4 St 84/60
    Wie schon das RG (DR 1943, 765, insoweit in RGSt 77, 17 nicht abgedruckt) ausgesprochen hat, enthält § 10 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. § 8 OpiumG und dem § 6 VVO für den Arzt eine Sonderregelung, die dem § 10 Abs. 1 Nr. 1 OpiumG vorgeht (vgl. Stenglein, Strafrechtliche Nebengesetze, 5. Aufl. ErgBand 1933 S. 69 Anm. 3).
  • RG, 07.12.1939 - 5 D 41/39

    Nach dem § 10 Abs. 1 Nr. 1 OpG. ist auch zu bestrafen, wer Stoffe oder

    Auszug aus BayObLG, 28.07.1960 - RReg. 4 St 84/60
    Der Arzt, der entgegen der Vorschrift des § 6 VVO einem Patienten Betäubungsmittel verschreibt und damit die Abgabe durch den Apotheker bewirkt, bringt somit diesen Stoff ohne die in § 3 OpiumG vorgeschriebene Erlaubnis in den Verkehr; denn nur eine ärztlich begründete Verschreibung befreit vom Erlaubniszwang, wie sich aus § 6 VVO ergibt (BGHSt 9, 370 [372]; RGSt. 62, 369; 64, 145; 73, 392).
  • RG, 08.05.1929 - II 1158/28

    Inwiefern ist die Vermittelung der Lieferung von Rauschgiften strafbar?

    Auszug aus BayObLG, 28.07.1960 - RReg. 4 St 84/60
    Das OpiumG ist zum Schutze der Volksgesundheit vor dem Mißbrauch von Rauschgiften (RGSt 63, 161; BGHSt 1, 248 [250]) erlassen.
  • RG, 04.07.1894 - 1691/94

    Ist es ein Inverkehrbringen, wenn der Büchsenmacher ein ihm zur Abänderung in

    Auszug aus BayObLG, 28.07.1960 - RReg. 4 St 84/60
    Der Begriff des Inverkehrbringens ist aus dem besonderen Zweck des jeweiligen Gesetzes heraus zu bestimmen (RGSt 7, 412; 26, 51 [52]; 62, 369 [388]).
  • RG, 08.01.1883 - 3101/82

    Wird die Anwendung des §. 12 Ziff. 1 des Reichsgesetzes vom 14. Mai 1879 betr.

    Auszug aus BayObLG, 28.07.1960 - RReg. 4 St 84/60
    Der Begriff des Inverkehrbringens ist aus dem besonderen Zweck des jeweiligen Gesetzes heraus zu bestimmen (RGSt 7, 412; 26, 51 [52]; 62, 369 [388]).
  • RG, 14.04.1930 - III 1340/29

    Zum Begriff der ärztlichen Verordnung im Sinne der Nr. I 6 der

    Auszug aus BayObLG, 28.07.1960 - RReg. 4 St 84/60
    Der Arzt, der entgegen der Vorschrift des § 6 VVO einem Patienten Betäubungsmittel verschreibt und damit die Abgabe durch den Apotheker bewirkt, bringt somit diesen Stoff ohne die in § 3 OpiumG vorgeschriebene Erlaubnis in den Verkehr; denn nur eine ärztlich begründete Verschreibung befreit vom Erlaubniszwang, wie sich aus § 6 VVO ergibt (BGHSt 9, 370 [372]; RGSt. 62, 369; 64, 145; 73, 392).
  • RG, 05.10.1926 - I 184/26

    1. Ist die Abgabe von Kokain in Apotheken auf Grund ärztlicher Verordnung zu

    Auszug aus BayObLG, 28.07.1960 - RReg. 4 St 84/60
    Dafür spricht nicht nur die Entstehungsgeschichte des § 8 OpiumG und des § 6 VVO, welche die in RGSt 60, 365 und 62, 369 ausgesprochenen Grundsätze durch eine ausdrückliche und befriedigendere Regelung ersetzen sollten.
  • BGH, 25.11.1980 - 1 StR 508/80

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Definitionen von "Abgabe",

    Dieser Auffangtatbestand umfaßt jedes gleich wie geartete Eröffnen der Möglichkeit, daß ein anderer die tatsächliche Verfügung Über das Rauschgift erlangt, also jede Verursachung des Wechsels der Verfügungsgewalt (RGSt 62, 369, 389 = JW 1929, 2274, 2280; RG JW 1932, 3346; BayObLGSt 1960, 182, 183/184; Joachimski, Betäubungsmittelrecht, 2. Aufl. § 3 Anm. 16, § 11 Anm. 12 Buchst. a).
  • BayObLG, 24.03.1966 - RReg. 4a St 149/65

    Unerlaubtes Inverkehrbringen von Betäubungsmittel durch einen Apotheker

    einem sonstigen öffentlichen Interesse an den Verbraucher gelangen (BayObLGSt 1960, 182, 183).

    Verstößt der Apotheker vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Pflichten, so macht er sich ebenso eines unerlaubten Inverkehrbringens von Betäubungsmitteln und damit eines Vergehens gegen § 10 Abs. 1 Nr. 1 OpG schuldig, wie der Arzt, der schuldhaft bewirkt, daß der Verschreibungsempfänger die Betäubungsmittel ohne Erlaubnis weitergibt (BayObLGSt 1960, 182, 185) oder der Rauschgiftsüchtige, der Betäubungsmittel auf Grund eines erschlichenen Bezugscheins oder einer erschlichenen Verschreibung zur Befriedigung seiner Sucht erwirbt (BGHSt 9, 370, 374; Urteil des Senats vom 10.11.1960 - RReg 4 St 273/60 -).

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